©Kroatischer Volksgruppenbeirat gegründet, 1993.
Nationale Ebene
VOLKSGRUPPENBEIRAT
Aufgrund des Volksgruppengesetzes 1976 §3 (1) sind “zur Beratung der Bundesregierung und der Bundesminister in Volksgruppenangelegenheiten beim Bundeskanzleramt Volksgruppenbeiräte einzurichten. Sie haben das kulturelle, soziale und wirtschaftliche Gesamtinteresse der Volksgruppen zu wahren und zu vertreten und sind insbesondere vor Erlassung von Rechtsvorschriften und zu allgemeinen Planungen auf dem Gebiet des Förderwesens, die Interessen der Volksgruppen berühren, unter Setzung einer angemessenen Frist zu hören. Die Volksgruppenbeiräte können auch Vorschläge zur Verbesserung der Lage der Volksgruppen und ihrer Angehörigen erstatten.” Lt. Verordnung der Bundesregierung vom Januar 1977 „besteht der Volksgruppenbeirat für die kroatische Volksgruppe aus 24 Mitgliedern. Hievon sind zwölf Mitglieder auf Grund von Vorschlägen der im § 4 Abs. 2 Z. 2 des Volksgruppengesetzes genannten Vereinigungen zu bestellen.“
Der Volksgruppenbeirat für die kroatische Volksgruppe konstituierte sich erstmals im Jahr 1993, die beiden in Wien ansässigen Vereine - HGKD und HAK, und später auch das Kroatische Zentrum/Hrvatski centar gehören zu den Vereinigungen, die “ihrem satzungsgemäßen Zweck nach Volksgruppeninteressen vertreten und für die betreffende Volksgruppe repräsentativ sind”. In der derzeitigen Zusammensetzung des Volksgruppenbeirates sind drei Mitglieder, die von einer oder mehreren kroatischen Vereinigungen in Wien vorgeschlagen wurden.
Verordnung der Bundesregierung über die Volksgruppenbeiräte
KOORDINATIONSAUSSCHUSS DER KROATISCHEN VEREINE UND ORGANISATIONEN
Auf Initiative des Kroatischen Zentrums / Hrvatski centar wurde der überregionale Koordinationsausschuss der kroatischen Vereine und Organisationen (der Burgenländischen Kroaten in Österreich, der Slowakei, Tschechien und Ungarn) im Jahr 2010 reaktiviert. Ziel des Koordinationsausschusses ist die Vernetzung, die Zusammenarbeit auf kulturellem und sprachpolitischem Gebiet, aber auch im Hinblick auf die rechtliche Situation der Volksgruppe in den einzelnen Staaten.
Im Rahmen des Koordinationsauschusses wurde bereits 2011 der „Anforderungskatalog an ein modernes Volksgruppenrecht aus der Sicht der kroatischen Volksgruppe“ erstellt. Dieser Forderungskatalog wurde den zuständigen politischen Vertretern in den Regierungen auf Bundes- und Landesebene, dem Bundeskanzleramt sowie den Minderheitensprechern im Parlament und anderen Abgeordneten übergeben und so versucht, für die Anliegen Gehör zu finden. Weiterhin ist auch die unterschiedliche Rechtsstellung der kroatischen Volksgruppe in den einzelnen Staaten Thema der Beratungen.
Im Mittelpunkt stehen die Fragen zu gemeinsamen (Kultur)Projekten bzw. auch bezüglich einer koordinierten Kommunkation mit den zuständigen Ministerien, Regierungsstellen und anderen Organisationen in Zagreb im Mittelpunkt der Gespräche und Arbeitstreffen.
WIENER ARBEITSGEMEINSCHAFT FÜR VOLKSGRUPPENFRAGEN - VOLKSGRUPPENINSTITUT
Die “Wiener Arbeitsgemeinschaft für Volksgruppenfragen - Volksgruppeninstitut” (ARGE Volksgruppen) wurde 1983 gegründet und ist eine überparteiliche, österreichbewusste Vereinigung von an Volksgruppenfragen Interessierten, insbesondere von Angehörigen der sechs in Österreich beheimateten Volksgruppen (Kroaten Slowenen, Ungarn, Tschechen, Slowaken und Roma). Der Verein bezweckt vor allem eine Verbesserung der Situation der in Wien ansässigen ethnischen Gruppen österreichischer Staatsbürger, sowie eine fachlich-fundierte Behandlung von Volksgruppenfragen.
Der HGKD (Burgenländisch-Kroatische Kulturverein in Wien) bzw. Vereinsvertreter sind Gründungsmitglieder der Vereinigung und durch all die Jahre aktiv in die Arbeit eingebunden. Seit seiner Gründung arbeitet das Kroatische Zentrum/Hrvatski centar eng mit der ARGE Volksgruppen zusammen - zB in Form von gemeinsamen Veranstaltungen (Vorträgen, Symposien etc.) und volksgruppenpolitischen Aktionen - und stellt auch seine Infrastruktur für Sitzungen und Veranstaltungen zur Verfügung.
Wiener Arbeitsgemeinschaft für Volksgruppenfragen – Volksgruppeninstitut
ÖSTERREICHISCHES VOLKSGRUPPENZENTRUM
2011 wurde das Kroatische Zentrum / Hrvatski centar als Mitglied im Österreichischen Volksgruppenzentrum aufgenommen und verstärkt in die Aktivitäten des Zentrums eingebunden. Inhaltliche Themenschwerpunkte waren die Bemühungen um die Installierung eines zweisprachigen Schulmodelles für Wien. Gespräche mit Abgeordneten einiger Parlamentsparteien betreffend die geplante Novellierung der Presse- und Publizistikförderung sowie der Aufsichtsbesuch der Expertenkommission zur Europäischen Charta für Volksgruppen- und Minderheitensprachen des Europarates.